boxsmallViele kennen wahrscheinlich das Problem. Man bestellt etwas im Internet, es passt, oder gefällt nicht und man schickt es wieder zurück. Schließlich hat man 14 Tage Rückgaberecht.
Wer muss jetzt für die Versandkosten aufkommen?

Ein Fall ist für mich klar: Jemand bestellt 4 verschiedene Hosen, behält eine, oder keine und sendet die übrigen zurück. So ruiniert man auf Dauer jeden Onlineshop, wenn man die Versandkosten nicht zahlt.

Rechtlich sieht es für die Verbraucher zumindest gut aus. Während viele Versandhändler die Rücksendekosten bei einem Warenwert von unter 40€ dem Kunden auferlegen, muss der Versender nach einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW für die Hinsendekosten aufkommen, sofern die Bestellung komplett zurückgesandt wird.

Hier die passenden Links:

Regelung zu Rücksendekosten bei Nichtentsprechen der Ware (Abs. 2 Satz 3):
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Hinsendekosten:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ126044890013752/link347722A.html
Die Berufung wurde zurückgewiesen.